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   LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22   

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https://dejure.org/2023,38897
LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22 (https://dejure.org/2023,38897)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.03.2023 - 64 Qs 53/22 (https://dejure.org/2023,38897)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. März 2023 - 64 Qs 53/22 (https://dejure.org/2023,38897)
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  • RG, 03.01.1923 - V 128/22

    Kriegsteilnehmerschutz; Hemmung von Ausschlussfristen

    Auszug aus LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Im Rahmen der Ermittlungen fanden vom 20. bis 24. Januar 2022 Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der Beschwerdeführerin in A und B aufgrund der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 27.12.2021 (Az. 51 Gs 2476/21 - betreffend A), bzw. vom 19.01.2022 (Az. 51 Gs 128/22 - betreffend B) statt.

    17.03.2022 (Az. 51 Gs 2476/21 und 51 Gs 128/22 betreffend A und B).

    1.17.03.2022, Az. 51 Gs 2476/21 (A), 2.17.03.2022, Az. 51 Gs 128/22 (B) und.

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Für den Fall einer beendeten Durchsuchung darf eine Beschwerdeentscheidung zu Lasten des Beschwerdeführers nicht ergehen, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt wurde und dieser sich äußern konnte (BVerfG, NStZ 2007, 274).
  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche

    Auszug aus LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Ein sog. "in-camera-Verfahren" findet nicht statt (BVerfG, NStZ-RR 2013, 379).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Auszug aus LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Die Durchsicht stellt einen der Beschlagnahme vorgelagerten Bestandteil der Durchsuchung dar und verlängert diese (vgl. BGH, NStZ 2021, 623; MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl. 2023, StPO § 110 Rn. 1; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl. 2023, StPO § 110 Rn. 1).
  • BVerfG, 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03

    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht des Verteidigers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 30.03.2023 - 64 Qs 53/22
    Es steht auch nicht in Frage, dass die Beschränkung des Akteneinsichtsrechts in § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, BeckRS 2004, 20454).
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